Heidenfeld
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Röthlein
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Hirschfeld
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Lebenslagen

 Steuern, Abgaben & Finanzen

Abwassergebühren

Beschreibung

Für die Abwassergebühren werden jährlich Abschlagszahlungen am 15.04. und am 15.10. fällig. Eine Abrechnung erfolgt dann im Folgejahr in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahres. Dabei werden die geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt und gleichzeitig mit der Abrechnung neue Vorauszahlungen festgelegt. Die Abrechnung und die Festsetzung der Vorauszahlungen ergeht per Gebührenbescheid.

Bei Umzug muss der Zählerstand der Wasseruhr der Gemeinde gemeldet werden.



Kosten
Grundgebühr
 
In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
 
bis       5 m3/h         50,40 € jährlich
bis     10 m3/h         75,60 € jährlich
bis     30 m3/h       100,80 € jährlich
über   30 m3/h       252,00 € jährlich
 
Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
 
bis       5 m3/h         89,04 € jährlich
bis     10 m3/h         134,16 € jährlich
bis     30 m3/h         178,80 € jährlich
über   30 m3/h         447,12 € jährlich
 
Einleitungsgebühr
 
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
 
In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Gebühr 2,10 € pro Kubikmeter Abwasser.
 
Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Gebühr 1,40 € pro Kubikmeter Abwasser


Ansprechpartner/in
Heide Krönlein
Stefan Wagenhäuser


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