Lebenslagen
Steuern, Abgaben & Finanzen
Abwassergebühren
Beschreibung
Für die Abwassergebühren werden jährlich Abschlagszahlungen am 15.04. und am 15.10. fällig. Eine Abrechnung erfolgt dann im Folgejahr in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahres. Dabei werden die geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt und gleichzeitig mit der Abrechnung neue Vorauszahlungen festgelegt. Die Abrechnung und die Festsetzung der Vorauszahlungen ergeht per Gebührenbescheid. Bei Umzug muss der Zählerstand der Wasseruhr der Gemeinde gemeldet werden.
Kosten
Grundgebühr In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 m3/h 50,40 € jährlich bis 10 m3/h 75,60 € jährlich bis 30 m3/h 100,80 € jährlich über 30 m3/h 252,00 € jährlich Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 5 m3/h 89,04 € jährlich bis 10 m3/h 134,16 € jährlich bis 30 m3/h 178,80 € jährlich über 30 m3/h 447,12 € jährlich Einleitungsgebühr (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Gebühr 2,10 € pro Kubikmeter Abwasser. Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Gebühr 1,40 € pro Kubikmeter Abwasser
Ansprechpartner/in
Heide Krönlein Stefan Wagenhäuser
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