Die der Gemeinde im Rahmen der Umlegung in den vorgenannten Baugebieten zugeteilten Grundstücke werden zum Verkauf angeboten. Kaufinteressenten können sich ab Montag, 04. November 2002, 8.00 Uhr im Rathaus, I. Stock, Zimmer 15 bei Herrn Turbeis für die Grundstücke bewerben. Durch den Gemeinderat wurden die nachstehenden Preise und Kriterien für die Baugrundstücke festgelegt.
Ein weiteres Kriterium für den Erwerb der Baugrundstücke
(festgelegt durch Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2002):
Künftig müssen alle Bewerber für gemeindl. Baugrundstücke vor Beschlussfassung des Gemeinderates eine "Schutzgebühr" von 500 € entrichten. Diese "Schutzgebühr" wird beim Kauf des Grundstückes auf den Kaufpreis angerechnet. Tritt oder treten der/die Käufer vor der notariellen Beurkundung und nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss vom Kauf zurück, verbleibt dieser Betrag als "Bearbeitungsgebühr" bei der Gemeinde.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein noch freies Baugrundstück sich reservieren zu lassen. Dazu sind die vorstehend aufgeführten 500 € zu zahlen. Der Reservierungszeitraum beträgt max. 8 Wochen. Kommt der Reservierende zur Erkenntnis, das Grundstück nun doch nicht zu kaufen und tritt während oder mit Ablauf der Reservierungsfrist zurück, erhält er die 500 € zurück erstattet. Tritt während der laufenden Reservierung ein weiterer Bewerber für das Grundstück auf, wird der Reservierende verständigt und muss sich innerhalb 14 Tagen für den Kauf entscheiden oder auf die Reservierung verzichten.
Bevorzugung von Bürgern bzw. ehem. Bürgern der Großgemeinde bei Bewerbung um das gleiche Baugrundstück vor auswärtigen Bewerbern.
Letztendliche Entscheidung bei Vergabe der Baugrundstücke an die bewerbenden Interessenten liegt beim Gemeinderat.
Weitere Festlegung:
(Gemeinderatssitzung vom 29.10.2003)
Im ersten Verkaufsgang kann sich lediglich um EIN Grundstück beworben werden.
Bauverpflichtung geändert mit Beschluss vom 23.04.2003:
Verpflichtung zur Errichtung des Wohngebäuderohbaues innerhalb von fünf Jahren – die Frist beginnt mit dem Datum des Abschlusses des notariellen Kaufvertrags zu laufen.
Abnahme von Erdgas
Die Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg, wird für das im Kaufvertrag genannte Vertragsgrundstück eine Stichleitung zum Betreiben der Heizungsanlage im Zuge der Hauptleitungsverlegung installieren.
Die Kosten hierfür in Höhe von brutto € 1.183,20 (beinhaltet € 163,20=16% USt.) gemäß § 9 und § 10 AVBGasV, sind unabhängig von anderen Erschließungskosten, direkt an die Gasversorgung Unterfranken GmbH, zu zahlen. Dieser Betrag ist innerhalb von 4 Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Bei Anschluss an die Erdgas-Stichleitung ist ein Antrag auf Herstellung eines Erdgas-Hausanschlusses, unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Anlage 2, bei der Gasversorgung Unterfranken GmbH zu stellen und die komplette Hausanschlusslänge ab Straßenmitte (lt. Anlage 2, Pkt. 1.2.2, 1.3.1, 1.3.3 und 2.1) zu bezahlen. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Fertigstellung des Erdgas-Hausanschlusses angerechnet.
Bei Weiterveräußerung verpflichtet sich der Antragsteller, seinem Rechtsnachfolger diese Verpflichtung weiterzugeben.
Übernahme Nebenkosten
Die mit dem Kauf verbundenen Kosten (Notar und grundbuchmäßiger Vollzug) sind von den Käufern zu tragen.
Grundstückspreis ohne Erschließung: 40,00 EUR/qm |
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| Bebauungsplan Heidenfeld |
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Zum Verkauf verfügbare Grundstücke - Stand: 19.08.2008 |