Lebenslagen
Familie, Geburt, Tod
Erziehungsgeld
Beschreibung
Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag entgegen und berät Sie. Bundeserziehungsgeld wird für maximal 2 Jahre gewährt, wobei für jedes Jahr ein separater Antrag zu stellen ist. Darüber hinaus kann in Bayern im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld ein Landeserziehungsgeld beantragt werden. Dabei werden die Familienverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung und die Einkommensgrenzen bei der Höhe der Leistung berücksichtigt. Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für 6 Monate vor Antragstellung gewährt werden. Reichen Sie daher Ihren Antrag rechtzeitig ein.
Antragstellung
Anträge für das Landeserziehungsgeld erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt oder im Internet (s. unten). Über diese Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales ist auch die Beantragung des Erziehungsgeldes online möglich.
Ansprechpartner/in
Petra Johanni
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