Lebenslagen
Gewerbe & Beruf
Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen. Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.
Antragstellung
Persönlich oder über das Rathausserviceportal
Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Kosten
Gewerbean-, Gewerbeab-, Gewerbeummeldung 12,50 €
Ansprechpartner/in
Reinhard Bauer Petra Johanni
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