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Lebenslagen

 Steuern, Abgaben & Finanzen

Hundesteuer

Beschreibung

Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.

Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt. Die Abmeldung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.

Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde oder Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden.

 

Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.



Antragstellung

Persönlich, schriftlich (Download des Anmeldeformulars am Ende der Seite).

Für die Abmeldung Ihres Hundes benutzen Sie bitte das entsprechende Abmeldeformular.



Kosten
Normal         40,00 € jährlich
Ermäßigt      20,00 € jährlich
 
Für Steuerermäßigungen können Sie sich in der Hundesteuersatzung informieren oder direkt in der Verwaltung erfragen.


Besonderheiten

Sie erhalten ab sofort kostenfrei Hundekottüten zur Vermeidung von Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen durch die Hunde, damit auch Sie zur Verbesserung unseres Ortsbildes und zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung unserer Kinder beitragen können. Hundekottüten bekommen Sie im Zimmer Nr. 1 (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde Röthlein.



Ansprechpartner/in
Stefan Wagenhäuser
Heide Krönlein

Downloads
Anmeldung eines Hundes
Abmeldung eines Hundes
Informationen für Hundehalter


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