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Gewerbe & Beruf
Lohnsteuerkarte
Beschreibung
Sind Sie erst vor kurzem zugezogen, informieren Sie sich beim Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde Ihres bisherigen Wohnortes zuständig ist. Sind bei Ihnen lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen Verhältnissen eingetreten (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Änderung der Religion), können Sie beim Einwohnermeldeamt die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen. Neben Ihrer Lohnsteuerkarte (gegebenenfalls auch die Ihres Ehegatten) bringen Sie bitte auch den Nachweis über die eingetretene Änderung mit (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Ihres Kindes, Bescheinigung der Kirche) mit.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich, telefonisch oder über das Rathausserviceportal Ersatzlohnsteuerkarten persönlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass, Lohnsteuerkarte, Nachweis über die Änderung
Kosten
Ersatzlohnsteuerkarte 5,00 €; ansonsten gebührenfrei
Ansprechpartner/in
Reinhard Bauer Petra Johanni
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