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Lebenslagen

 Pass- & Meldewesen, Wahlen

Personalausweis

Beschreibung

Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen.

Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.

Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 2 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.

Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union können auch Personalausweise für Kinder jeden Alters beantragt werden.



Antragstellung

Persönlich



Unterlagen

Aktuelles Lichtbild, Nachweis über Ihre Identität (z. B. Geburtsurkunde), alter Personalausweis



Kosten

a) gebührenfrei für Ausstellung an Personen, die erstmalig einen Personalausweise beantragen.

b) 8,00 € für einen Personalausweis

c) 8,00 € für einen vorläufigen Personalausweis.



Besonderheiten

Fragen Sie den Status Ihres beantragten Personalausweises über das Rathausserviceportal ab. Hierzu benötigen Sie die Dokumentennummer, welche Sie auf Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter erhalten.



Ansprechpartner/in
Claudia Fröhlich-Knaup


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