Auskunft- und Übermittlungssperre

Im Rahmen des virtuellen Bürgerbüros der Gemeinde Röthlein, können Sie Anträge zum Widerspruchsrecht über die von Ihnen gespeicherten Meldedaten auch ausserhalb der Öffnungszeiten bei der Gemeinde beantragen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen. Folgendende Anträge können online gestellt werden: - Übermittlungssperren:
Sie können ohne weitere Angaben von Gründen den dort aufgeführten Datenübermittlungen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig. - Auskunftssperren:
Sie können eine vollständige Auskunftssperre über Ihre gespeicherten Daten im Melderegister beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leib und Leben).
Klicken Sie auf den jeweiligen Vorgang um zur Online-Anwendung zu kommen.
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