Lebenslagen
Pass- & Meldewesen, Wahlen
neuer Personalausweis
Beschreibung
Ab 01.November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Neben seiner hoheitlichen Funktion als Sichtausweis verfügt er über drei neue Funktionen: - Im biometrischen Teil werden das Lichtbild und – auf Wunsch des antragstellenden Bürgers – zwei Fingerabdrucke gespeichert.
- Darüber hinaus enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis, der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann.
- Schließlich kann der Ausweis auch als Signaturkarte genutzt werden.
Elektronischer Identitätsnachweis Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID- Funktion) können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E- Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Diensteanbietern, also beispielsweise beim Online- Shopping, Online-Banking oder beim Online- Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhalt der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.
Elektronische Signatur Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis aufbringen. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
Hoheitliche Funktion Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die Speicherung von zwei Fingerabdrucken - ähnlich wie beim ePass.
Antragstellung
persönlich im Passamt
Unterlagen
-Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde -Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten -biometrisches Passbild
Kosten
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 € | | Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 € | | Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Weitere GebührenregelungenErstmaliges Aktivieren der Online Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei | | Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € | | Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei | | Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6,00 € | | Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei | | Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei | | Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € | | Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Besonderheiten
Alte Personalausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit!Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de
Ansprechpartner/in
Claudia Fröhlich-Knaup
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