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Lebenslagen

 Pass- & Meldewesen, Wahlen

neuer Personalausweis

Beschreibung

Ab 01.November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.

Neben seiner hoheitlichen Funktion als Sichtausweis verfügt er über drei neue Funktionen:
 

  • Im biometrischen Teil werden das Lichtbild und – auf Wunsch des antragstellenden Bürgers – zwei Fingerabdrucke gespeichert.
  • Darüber hinaus enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis, der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann.
  • Schließlich kann der Ausweis auch als Signaturkarte genutzt werden.


Elektronischer Identitätsnachweis
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID- Funktion) können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E- Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Diensteanbietern, also beispielsweise beim Online- Shopping, Online-Banking oder beim Online- Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhalt der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.

Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.

Elektronische Signatur
Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis aufbringen. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.

Hoheitliche Funktion
Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die Speicherung von zwei Fingerabdrucken - ähnlich wie beim ePass.
 



Antragstellung

persönlich im Passamt



Unterlagen

-Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
-Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
-biometrisches Passbild



Kosten
Antragstellende Person ab 24 Jahren

28,80 €

Antragstellende Person unter 24 Jahren22,80 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €

 

 

Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder
bei der Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion6,00 €
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügengebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfallgebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion6,00 €
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen SignaturzertifikatesFestlegung durch jeweiligen Anbieter

 



Besonderheiten

Alte Personalausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit!

Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de

 



Ansprechpartner/in
Claudia Fröhlich-Knaup


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