Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Sulz“ mit 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB;
Öffentliche Auflage - Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat Röthlein hat in seiner Sitzung am 26. September 2017 den Planentwurf nebst Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans „An der Sulz“ mit 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Hopfengarten“ Gt. Heidenfeld im beschleunigten Verfahren nach
§ 13b BauGB gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung in der Zeit vom
18.12.2017 bis 22.01.2018
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1,
I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag mit Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.
Diese Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Röthlein https://www.roethlein.de/ einsehbar.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen aus den Grundstücken Flur-Nrn. 988/2, 989, 990,1000, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006 der Gemarkung Heidenfeld. Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Sulz“ mit 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Hopfengarten“ ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,89 ha. Eine grenzüberschreitende Beteiligung ist nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Ziffer 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Begründung des grünordnerischen Fachbeitrags einschließlich kurzer artenschutzrechtlicher Aussage
Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen gegen die beabsichtigte Planung vorgebracht werden. Bei nicht fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen kann die Gemeinde davon ausgehen, dass öffentliche und private Belange nicht berührt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Röthlein, 01.12.2017 GEMEINDE RÖTHLEIN
Hofmann 1. Bürgermeister |
Veröffentlichung im Amtsblatt: 08.12.2017
Zum Aushang:
In den Amtskästen anzuheften: 07.12.2017 abzunehmen: 26.01.2018 |
Die Dokumente zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung finden Sie unten.