Voraussetzungen für die Bezuschussung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher05.02.2021 Zuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lesen Sie zunächst die Zuschussbedingungen sorgfältig durch, ob und in wie weit ihr geplantes Vorhaben förderfähig ist. Wenn ja, dann können Sie die Vereinbarung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in zweifacher Ausfertigung ausfüllen (entweder direkt am PC oder handschriftlich) und der Gemeinde Röthlein, Gemeindekasse z.Hd. Herrn Götz, zukommen lassen. Der Bürgermeister wird diese Vereinbarung dann gegenzeichnen, und Sie erhalten ein Ausfertigung zurück.
Die Seite 3 (Anlage zur Vereinbarung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher) muss dann nach Inbetriebnahme der Anlage bei uns eingereicht werden. Bitte hierbei unbedingt eine Rechnungskopie sowie ein Foto der installierten Photovoltaikanlage bzw. des Stromspeichers beilegen.
Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Christian Götz Telefon: 09723 911113 e-mail: kasse@roethlein.de
Die Vordrucke finden Sie unter folgenden Link bei der Rubrik Finanzverwaltung: https://www.roethlein.de/Formulardownload.html
Voraussetzung und Vereinbarung für PV Anlage und Stromspeicher.pdf |