Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld.12.04.2019 Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - informiert die Öffentlichkeit gemäß Art. 25 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) über die
Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld.
Die Firma Glöckle GmbH & Co.KG plant östlich von Grafenrheinfeld im Nassabbau Sand und Kies zu gewinnen. Das Abbaugebiet umfasst eine Fläche von ca. 85 ha, auf der rund 4,8 Mio. Tonnen Sand und Kies abgebaut werden sollen. Der Abbau soll abschnittsweise in einem Abbauzeitraum von insgesamt rund 25 – 30 Jahren erfolgen. Für eine Teilfläche von ca. 60 ha ist eine Wiederverfüllung mit Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche geplant; für eine Teilfläche von rund 25 ha soll eine dauerhafte Wasserfläche erhalten werden. Nähere Einzelheiten sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zum o.g. Vorhaben gegeben. Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom
29.04.2019 bis einschließlich 31.05.2019
während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus der Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, Zimmer XXX, öffentlich aus.
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00715/index.html (unter „Aktuelle Raumordnungsverfahren“)
einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche oder elektronische Äußerungen zum Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 14.06.2019,
bei der vorstehend genannten Dienststelle
oder
bei der Regierung von Unterfranken, höhere Landesplanungsbehörde, Peterplatz 9, 97070 Würzburg,
abgegeben werden können.
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Umweltbelangen mit ein.
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Umweltbelangen mit ein.
Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - weist im Rahmen der öffentlichen Auslegung auf Folgendes hin:
Ferner wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den nach anderen Rechtsnormen vorgeschriebenen besonderen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt.
Röthlein, 08.04.2019 gez. Albrecht Hofmann 1. Bürgermeister |