Einhebetermin für die zweite Rate am 15. Mai 202008.05.2020 Grundsteuer und GewerbesteuerEinhebetermin für die zweite Rate am 15. Mai 2020
Wir erinnern all diejenigen, die sich bei der Grundsteuer für die vierteljährliche Ratenzahlung entschieden haben, an die zum 15.05.2020 fällige zweite Rate der Grundsteuer 2020. Soweit der Gemeinde kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Selbstzahler um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Die Gewerbebetriebe, für die eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt ist, werden gebeten die zweite Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr rechtzeitig zu überweisen, sofern der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteil wurde.
Die Finanzabteilung |