Lebenslagen
Pass- & Meldewesen, Wahlen
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Beschreibung
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.
Außerdem können Sie der Übermittlung von Daten an gewisse Stellen widersprechen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich oder über das Rathausserviceportal 
Unterlagen
Personalausweis
Ansprechpartner/in
Reinhard Bauer Petra Johanni
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