Lebenslagen
Wohnen & Bauen
Bauantrag
Beschreibung
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Welche Bauvorlagen im Einzelnen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt und können beim Landratsamt Schweinfurt erfragt werden. Die Bauvorlagen und der Bauantrag müssen von einem nach Art. 68 BayBO bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn oder seinem Vertreter unterschrieben sein. Nach Prüfung des Antrages durch die Gemeinde entscheidet das Landratsamt Schweinfurt über das Bauvorhaben.
Antragstellung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.01.2009 eine neue Regelung für das Einreichen von Bauanträgen beschlossen. Danach müssen Baugesuche, die nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen, ab dem 1. Februar 2009 spätestens am Mittwoch, 9.00 Uhr, vor dem am darauffolgenden Dienstag geplanten Sitzungstag bei der Verwaltung eingereicht werden. Da am Mittwoch vor dem dienstäglichen Sitzungstag die Veröffentlichung der Tagesordnung im „Amtsboten“ (Redaktionsschluss 9.00 Uhr) zu erfolgen hat, können somit die bis dahin vorliegenden Baugesuche auf die Tagesordnung genommen werden. Dadurch sind sowohl die Ratsmitglieder, entsprechend der Gemeinde- und Geschäftsordnung, als auch die Öffentlichkeit über die anstehende Sachbehandlung informiert.
Unterlagen
Nach Rücksprache mit dem Bauamt oder dem Landratsamt
Kosten
Die Kosten der Baugenehmigung sind im Kostengesetz geregelt. Die Gebühren und Auslagen sind je nach Einzelfall verschieden.
Ansprechpartner/in
Simon Göbel Alexandra Dülg
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