Personalausweis
Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Zur Neubeantragung eines Personalausweises bei der Gemeindeverwaltung sind erforderlich:
- vorherige Terminvereinbarung
- persönliches Erscheinen zwecks Unterschrift (Fingerabdrücke)
- die Vorlage eines neuen biometrischen Lichtbildes
- die Vorlage bisherigen Ausweises / Reisepasses
- ggf. Geburts- / Heiratsurkunde zur Einsicht
- ggf. Zustimmungserklärung der Eltern (unter 16 Jahre)
Gebühren
(Gültigkeit 3 Monate)
Die Fertigung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 2-3 Wochen.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion). Mit dieser Funktion kann sich der Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistern z. B. beim Online-Shopping.
Eine Infobroschüre dazu wird Ihnen bei der Beantragung im Passamt angeboten. Außerdem erhalten Sie bei Antragstellung Ihren persönlichen PIN-Brief.
Dieser enthält unter anderem PIN und PUK. Bitte bewahren Sie diesen PIN-Brief sorgfältig auf, um die eID-Funktion nutzen zu können.
Abholung
Auf Wunsch werden Sie benachrichtigt, sobald ihr Personalausweis beim Passamt zur Abholung bereit liegt. Bitte vereinbaren Sie dann einen Termin zur Abholung. Sie können sich zur Abholung vertreten lassen. Der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie auf Wunsch im Passamt oder hier zum Ausdrucken: (Vollmacht-PA) Außerdem muss der Bevollmächtigte Ihr bisheriges Dokument zur Entwertung/Vernichtung mitbringen und ggf. die noch zu zahlende Gebühr entrichten. Bitte fragen Sie ggf. im Passamt nach.
Mit Aushändigung des neuen Personalausweises wird Ihnen ein Ausdruck mit dem zugeteilten Sperrkennwort übergeben. Im Falle eines Verlustes können Sie damit die eID-Funktion über eine Hotline selbst sperren lassen.
Möchten Sie die eID-Funktion nutzen und haben Ihre PIN vergessen?
Das Ändern Ihrer PIN (sowie das nachträgliche Aktivieren der eID-Funktion) ist im Passamt gebührenfrei möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin und bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Sie können dann eine von Ihnen frei wählbare 6-stellige PIN (Zahlen) setzen. Das setzen der PIN ist nur persönlich durch den Ausweisinhaber möglich.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Aktuelles biometrisches Passbild, Nachweis über Ihre Identität (z. B. Geburtsurkunde), alter Personalausweis
Besonderheiten
Fragen Sie den Status Ihres beantragten Personalausweises über das Rathausserviceportal ab. Hierzu benötigen Sie die Dokumentennummer, welche Sie auf Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter erhalten.