Namenserklärungen
Folgende Namenserklärungen werden im Standesamt entgegengenommen und beurkundet:
- nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Namenserteilung
- Namensänderung bei späterer gemeinsamer Sorge
- Namensänderung bei Scheinvaterschaft
- Namensänderung für Aussiedler
Kosten
Beurkundung einer Namenserklärung: 30,00 Euro
Namensänderung nach Heirat oder Scheidung
Sie haben gerheiratet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen nach Auflösung der Ehe wieder ablegen?
Nach der Hochzeit können die Eheleute einen ihrer beiden Nachnamen zum Ehenamen oder Familiennamen bestimmen. Sie können auch einen Doppelnamen führen. Nach einer Scheidung können Sie ihren früheren Nachnamen wieder annehmen.
Voraussetzungen
Die Namensführung hängt auch davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Andere Länder kennen andere Möglichkeiten zur Namensführung. Um Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Ehe zu ändern, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Die Namenserklärung muss öffentlich beglaubigt werden und wird mit einer Entgegenname durch das zuständige Standesamt wirksam.
Zuständig ist:
- Das Standesamt, bei dem Ihre Ehe geschlossen wurde
- Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, das Standesamt, bei dem Ihre Ehe auf Antrag nachbeurkundet wurde
- Wenn 1. und 2. nicht zutrifft, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie wohnen
- Wenn Sie im Ausland wohnen, das Standesamt, in dessen Amtsbezirk Sie zuletzt gewohnt haben
- Wenn nichts davon zutrifft, das Standesamt I in Berlin
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eventuell Scheidungurteil mit Rechtskraftvermerk oder Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
- Fremdsprachige Urkunden werden in mehrsprachiger Form oder zusammen mit einer Übersetzung (öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen)
- Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein, insbesondere Ihre Geburtsurkunde oder Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften