Umtausch von Führerscheinen
29.01.2021
Umtausch von Führerscheinen
Am 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.
Das Führerscheindokument hat seit 19.01.2013 eine Gültigkeit von 15 Jahren (ähnlich wie z. B. der Personalausweis).
Darüber hinaus müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Dies erfolgt stufenweise. Eine erneute Prüfung oder ein Test sind aktuell nicht erforderlich; wenn gleichzeitig eine Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen erfolgen soll, gelten die entsprechenden Regelungen.
Staffelplan für Alt-Führerscheine
Zunächst müssen Führerscheine umgetauscht werden, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (siehe Tabelle unten). Es handelt sich hier um die alten grauen „Lappen“, die es bis März 1986 gab, sowie rosa Dokumente, die zwischen April 1986 und Ende 1998 ausgegeben wurden. Die Zeiträume für den Umtausch hängen hier vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ab.
Führerschein vor dem 31.12.1998
(„Grauer/rosa Lappen“)
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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
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Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
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Vor 1953
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19.01.2033
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1953 – 1958
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19.01.2022
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1959 – 1964
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19.01.2023
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1965 – 1970
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19.01.2024
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1971 oder später
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19.01.2025
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Staffelplan für Kartenführerscheine bis 18.01.2013
Die zweite Umtauschgruppe betrifft Führerscheine, die zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier bestimmt nicht das Geburtsjahr die Umtauschreihenfolge, sondern das Ausstellungsjahr auf der Führerschein-Karte.
Ältere Karte
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Ausstellungjahr der Karte
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Tag, bis zu dem sie umgetauscht sein muss
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1999 – 2001
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19.01.2026
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2002 – 2004
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19.01.2027
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2005 – 2007
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19.01.2028
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2008
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19.01.2029
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2009
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19.01.2030
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2010
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19.01.2031
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2011
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19.01.2032
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2012 – 18.01.2013
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19.01.2033
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Kartenführerscheine ab 19.01.2013
Scheckkartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Hier ist die auf der Vorderseite aufgedruckte Gültigkeitsdauer des Dokuments (Ablaufdatum unter Ziffer 4b) zu beachten.
Was besagt die Gültigkeitsdauer?
Alle neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Das Ablaufdatum (Ziffer 4b) steht auf der Vorderseite des Dokuments.
Wo tausche ich den Führerschein?
Bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes.
Die Fahrerlaubnisklassen im neuen Führerschein
Im Kartenführerschein werden jene neuen Fahrerlaubnisklassen, die der bisherigen Fahrberechtigung – z. B. Klasse 1 und 3 – entsprechen, übernommen. Sie büßen also keinerlei Erlaubnis ein.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- bisheriger Führerschein
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 35 x 45 mm
- Personalausweis
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins
Kosten?
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf 24,00 EUR
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde (Tel.: 09721/55-317oder -318).
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