Lebenslagen
Steuern, Abgaben & Finanzen
Hundesteuer
Beschreibung
Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.
Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid festgesetzt.
Die Abmeldung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.
Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Auf Antrag kann eine Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde oder Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) unter Vorlage der entsprechenden Prüfungsbestätigung gewährt werden.
Nachweislich aus dem Tierheim in Schwebheim erworbene Hunde sind im ersten Jahr von der Hundesteuer befreit.
Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.
Antragstellung
Die An- und Abmeldung kann persönlich, schriftlich der über das Rathausserviceportal erfolgen.

Kosten
Normal 40,00 € jährlich
Ermäßigt 20,00 € jährlich
Kampfhunde 300,00 € jährlich
Für Steuerermäßigungen können Sie sich in der Hundesteuersatzung informieren oder direkt in der Verwaltung erfragen.
Besonderheiten
Sie erhalten kostenfrei Hundekottüten zur Vermeidung von Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen durch die Hunde, damit auch Sie zur Verbesserung unseres Ortsbildes und zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung unserer Kinder beitragen können.
Hundekottüten bekommen Sie im Zimmer Nr. 6 (Finanzverwaltung) der Gemeinde Röthlein.
Ansprechpartner/in
Martina Franke
Downloads
Wichtige Hinweise zur Hundehaltung
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