Lebenslagen
Pass- & Meldewesen, Wahlen
Kinderreisepass
Beschreibung
Für Kinder wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass ausgestellt. Sie müssen in jedem Fall ein biometrisches Passbild des Kindes mitbringen. Sobald das Kind seinen Namen selbst schreiben kann, muss das Kind persönlich unterschreiben. Zum Nachweis der Identität des Kindes legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes oder Ihr Familienbuch im Passamt vor. Beide Elternteile müssen eine Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Kinderreisepasses unterschreiben. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Der Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Antragstellung
Persönlich durch den/die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder über das Rathausserviceportal (ein persönliches Erscheinen ist trotzdem erforderlich, die Unterschrift des 2. Elternteil kann aber schon vorab geleistet werden)
Unterlagen
Nachweis über die Identität des Kindes (Geburtsurkunde), biometrisches Lichtbild, unterschriebene Zustimmungserklärung beider Elternteile, alter Kinderausweis/Kinderreisepass
Kosten
13,00 € Verlängerung 6,00 €
Ansprechpartner/in
Carina Friedel
Zurück...
|