Lebenslagen
Familie, Geburt, Tod
Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare beim Standesamt nur noch Ehen schließen. Lebenspartnerschaften können nicht mehr neu begründet werden. Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese auf Wunsch durch gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten in eine Ehe umwandeln.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Bereich „Eheschließung“.
Ansprechpartner/in
Lena Seifert
Links
Lebenspartnerschaft im Bayernportal
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