Lebenslagen
Soziales & Versorgung
Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder „H“ haben. Ebenso Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Bewohner von Pflegeheimen und Personen mit geringem Einkommen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie im Passamt.
Antragstellung
Persönlich
Ansprechpartner/in
Carina Friedel
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