Lebenslagen
Familie, Geburt, Tod
Sterbefälle
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Zur Anzeige des Sterbefalls sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
- das Familienoberhaupt,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ausgestellt werden in der Regel 3 gebührenfreie (für die Renten- und Sozialversicherungen) und weitere gebührenpflichtige Urkunden. Die Bestattung des Verstorbenen kann erst erfolgen, wenn der Tod im Sterbebuch eingetragen ist.
Antragstellung
mündlich
Unterlagen
Todesbescheinigung
Geburtsurkunde und Heiratskurkunde des Verstorbenen
Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
Kosten
Gebühr für Sterbeurkunde 12,00 €.
Ansprechpartner/in
Lena Seifert
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