Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter
12.02.2021
Wichtige Information an alle Hundehalter im Gemeindegebiet
Wir weisen alle Hundehalter darauf hin, alle bislang noch nicht angezeigten über 4 Monate alten Hunde (auch Gebrauchs- und Begleithunde), die in der Gemeinde gehalten werden, unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Dies regelt § 11 – Anzeigepflicht – der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer.
Ansprechpartner: Frau Franke
Steueramt, Zimmer 6
Tel.: 09723/9111-14
E-Mail: steueramt@roethlein.de
Weiterhin bitten wir darauf zu achten, mit Hilfe von Hundekottüten (auch Folientüten) die Hinterlassenschaften sofort zu entfernen und im eigenen Hausmüll zu entsorgen.
Kostenlose Hundekottüten erhalten Sie während der Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung Röthlein
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