Mikrozensus 2024
Gewerbezentralregisterauskunft
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
Der Antrag ist in der Meldebehörde der Gemeinde zu stellen.
Gebühr
13,00 €
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