Kanalherstellungsbeiträge
Ein Kanalherstellungsbeitrag wird gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Ortsteile Röthlein & Heidenfeld, Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Ortsteiles Hirschfeld von Grundstücksbesitzern dann erhoben, wenn Sie durch die gemeindliche Entwässerungseinrichtung für Ihr Grundstück einen Vorteil erhalten.
Der Kanalherstellungsbeitrag wird erstmalig mit der Bezugsfertigkeit der baulichen Anlage auf dem Grundstück erhoben.
Es wird aber vorab eine Vorauszahlung gemäß den Baugrenzen die der Bebauungsplan für das Grundstück vorsieht erhoben.
Für nähere Auskünfte steht ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.
Kontakt:
- Frau Franke - Tel.: 09723/9111-14
- E-Mail: steueramt@roethlein.de