Wahlen
Termine für die nächsten Wahlen
Wahlhelfer – Fundament für die Selbstorganisation der Wahl
Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen
- müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, z. B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, welches auf ihre politische Überzeugung hinweist und
- sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.
Wenn Sie Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich gerne 3-6 Monate vor der nächsten Wahl im Wahlamt der Gemeinde melden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie am Wahltag auch wahlberechtigt sind. Wahlhelfereinladungen werden zwischen 2 und 3 Monaten vor dem Wahlsonntag an die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde versendet. Selbstverständlich wird von der Gemeinde eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit gezahlt.
Internetwahlschein (Briefwahl online)
Ergebnisse vergangener Wahlen:
Ergebnisse Bundestagswahl 2021
Ergebnisse Bürgermeisterwahl 2020
Ergebnisse Gemeinderatswahl 2020