Gestattungen und Veranstaltungen
Ob Kindergartenfest oder Kirchweih, Faschingsumzug oder Dorfsportfest, Feste und Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des gemeindlichen Zusammenkommens. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben müssen für fast alle Veranstaltungen Gestattungen beantragt und diese angezeigt werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen hierfür sowie die entsprechenden Antragsformulare.
Sollten Sie weitere Fragen rund um Veranstaltungen haben, wenden Sie sich bitte an:
Frau Rothen-Klaß
Telefon: 09723/9111-12
Mail: Vereine@roethlein.de
oder direkt im Rathaus im Zimmer 6
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. §12 GastG
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung oder Erlaubnis nach Art. 19 LStVG
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn
1. die nach Absatz 1 erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird,
2. es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder
3. zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen.
Folgende Gebühren fallen für die einzelnen Bescheide an:
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes 30,00 EUR
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung kostenfrei
Erlaubnis einer Veranstaltung 30,00 EUR