Mikrozensus 2024
Abbrennen von Traditionsfeuern
Für das Abbrennen eines Traditionsfeuers wie z.B. eines Maifeuers oder Johannisfeuers ist eine Gestattung der Gemeinde notwendig. Als Antrag genügt hierfür eine E-Mail an Frau Rothen-Klaß an folgende Emailadresse: Vereine@roethlein.de
Ihre Antragsmail muss folgende Punkte enthalten:
Veranstalter (Verein)
Vertreter des Veranstalters inklusive Anschrift
Datum des Abbrennens des Traditionsfeuers
Ort der Veranstaltung
Hinweise:
Der Eingang der Email bei der Gemeinde Röthlein muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung stattfinden.
Für diese Gestattung werden keine Gebühren fällig.