Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Für eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Sollte der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an folgende Stellen wenden:
das Jugendamt (gebührenfrei), hier können Termine jederzeit vereinbart werden.
Neben der Vaterschaftsanerkennung können Sie hier auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgeerklärung) beurkunden.
das Standesamt (gebührenfrei).
Gut zu wissen:
Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt worden ist, wird der Vater im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in der Geburtsurkunde aufgeführt.
Erfolgt die Anerkennung erst zu einem späteren Zeitpunkt (nachdem das Kind geboren und bereits eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde), wird das Geburtsregister ergänzt und eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.
Benötigte Unterlagen
Für die Anerkennungserklärung des Vaters:
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
- Geburtsurkunde des Vaters
- Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. im Mutterpass)
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. im Mutterpass)
Für weitere Zustimmungserklärungen (z. B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des/der Zustimmenden
- beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer.
Kosten:
Gebührenfrei
Ansprechpartner Standesamt
- Frau Seifert
- Tel. 09723/9111-17
- Frau Schuler
- Tel. 09723/9111-18
- Frau Johanni
- Tel. 09723/9111-16
- E-Mail: