Kompostanlage der Gemeinde Röthlein - Ortsteil Heidenfeld
Lageplan Kompostanlage Heidenfeld
Öffnungszeiten und Termine für 2024
Samstag von 10.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten und Termine für 2025
Samstag von 10.00 – 12.00 Uhr
Freitag von 16.30 – 18.30 Uhr
11.04.
01.08.
29.08.
12.09.
26.09.
Mittwoch von 15:00 - 17:00
19.03.
Öffnungszeiten der Deponie beachten!!!
Angeliefert werden darf:
- Schnittgut von Hecken,
- Schnittgut von Bäumen,
und Schnittgut wie z. B. Rasenschnitt und Grünzeug,
jeweils nicht größer als 15 cm im Durchmesser
Nicht angeliefert werden dürfen: Wurzeln
Kompost
- ist ein natürliches, aus rein organischen Stoffen hergestelltes Recyclingprodukt, also 100 % Natur,
- erhöht die Bodenfruchtbarkeit durch wertvollen Humus,
- verbessert die Bearbeitbarkeit des Bodens,
- hat biologische Düngewirkung und besitzt alle notwendigen Nährstoffe zur Förderung des Pflanzenwachstums,
- fördert das Bodenleben durch Versorgung mit organischer Substanz und Mikroorganismen,
- wirkt der Bodenversauerung durch Zufuhr von Kalk entgegen,
- verbessert die Bodenstruktur.
Kompost eignet sich als Mischkomponente für Substrate und Blumenerde, er ist aber auf keinen Fall unverdünnt als Pflanzerde zu verwenden, auch nicht für Topfpflanzen. In bestimmten Bereichen kann Kompost nur teilweise oder gar nicht eingesetzt werden. Dies trifft für die Kultivierung säure liebender Pflanzen zu, wie Koniferen und Moorpflanzen. (Azaleen, Eriken, Rhododendren)
Organischer NPK – Dünger 1,0 + 0,4 + 0,8 aus
- pflanzlichen Abfällen von privaten Haushalten
- pflanzlichen Abfällen der Garten- und Landschaftspflege
1,03 % N Gesamtstickstoff
0,39 % P2O5 Gesamtphosphat
0,84 % K2O Gesamtkalium
31,00 % Organische Substanz
Nährstoffverfügbarkeit:
Stickstoff: ca. 10 % sofort verfügbar
Phosphat und Kali: ca. 100 % sofort verfügbar
Produktstabilität:
Stabil, neigt zu Geruchsemissionen
Lagerung:
Abtragungen und Auswaschungen vermeiden
Die Anwendungs- und Mengenbeschränkungen nach der Düngemittelverordnung und Bioabfallverordnung sind zu beachten:
- Das Düngemittel darf grundsätzlich nicht aufgebracht werden auf Dauergrünland und auf forstwirtschaftlich genutzten Böden, auf Böden, die für das Düngemittel nicht aufnahmefähig sind. Das sind jedenfalls solche Böden die wassergesättigt, tiefgefroren oder stark schneebedeckt sind.
- Nach dem Aufbringen auf Feldgemüse- und Feldfutterflächen muss das Düngemittel vor dem Anbau oberflächig eingearbeitet werden.
- Düngemittel mit anderen Bioabfällen als Klärschlamm dürfen innerhalb von 3 Jahren grundsätzlich nur bis zu einer maximalen Menge von 20 Tonnen Düngemittel- Trockenmasse je Hektar aufgebracht werden. Daneben dürfen in diesem Zeitraum keine Düngemittel mit Klärschlamm aufgebracht werden.
Beim fertigen Kompost handelt es sich um einen organischen
N. P. K. Mg - Dünger
1,0 - 0,4 - 0,8 - 0,6
ph-Wert: 8,6
Organische Substanz: 31 %
Analysebericht des Chemischen Labors Dr. Barbara Graser,
Dipl.- Chemikerin und Robert Glier, Dipl. – Chemiker, Schonungen.