Geburt
Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren wurde, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Das Standesamt stellt Ihnen 4 Geburtsurkunden gebührenfrei aus: Je eine Urkunde für die Mutterschaftshilfe, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Elterngeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Weitere Urkunden können Sie in beliebiger Anzahl gleich beim Standesamt anfordern.
Antragstellung
Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten
Erforderliche Unterlagen
Pass oder Personalausweis der Elternteile, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung
Kosten
Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 12,00 €.
Ansprechpartner Standesamt