Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Es werden daher aktuell in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Die Gemeinde Röthlein ist verpflichtet 10 Personen für die Wahl als Schöffen vorzuschlagen. Das letzte Mal wurden für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 durch den Schöffenwahlausschuss zwei Personen aus der Gemeinde Röthlein als Schöffen ausgewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Der Gemeinderat Röthlein entscheidet darüber, welche Bewerbungen in die offizielle Vorschlagsliste der Gemeinde aufgenommen werden. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste wird im Anschluss in der Gemeinde eine Woche zur jedermanns Einsicht aufgelegt und es kann mit Begründung Einspruch erhoben werden.
Sie können Ihre Bewerbung bzw. Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder persönlich abgeben:
Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein,
1. Stock, Zi.-Nr.: 8, Herr Göbel
Das zwingend zu verwendende Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden. Auch finden Sie dort auszugsweise die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Auf der Internetseite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ finden Sie weitergehende Informationen zum Schöffenamt.